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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler
Uhlandstr. 30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Vertreten durch:
Schulleiter: Lutz Hasbach
Stellvertreter: Jürgen Bunse
Kontakt:
Telefon: | 02641 / 97970 |
Telefax: | 02641 / 979718 |
E-Mail: | info@pjgaw.de |
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
1. Schulleiter:
Lutz Hasbach
2. i.A. (N.N.)
Quelle: Mit dem von eRecht24 bereitgestellten Impressum-Generator erzeugt.
Konzeption, Design, Programmierung:
shapefruit AG – Aus Liebe zur Kommunikation
Fullservice Marketing Agentur
Telegrafenstraße 13
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
www.shapefruit.de
EU-Datenschutz-Grundverordnung
– gültig ab 25.Mai 2018 –
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in Rheinland-Pfalz, Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie stellt den einheitlichen Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung privater und öffentlicher Stellen dar. Auch die Schulen in Rheinland-Pfalz, gleich ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft, müssen diese europarechtlichen Vorgaben künftig beachten.
Kurz zusammengefasst werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter anderem die Rechte der Personen gestärkt, deren Daten verarbeitet werden (Stärkung der Betroffenenrechte). Außerdem werden die Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden erweitert und die formellen Anforderungen bei der Datenverarbeitung (Prüf- und Dokumentationspflichten für die Verantwortlichen) erhöht. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch Schulen, die bislang im Schulgesetz und in den Schulordnungen geregelt war und weiterhin auch dort geregelt sein wird, bleibt über sogenannte Öffnungsklauseln der Grundverordnung weitgehend beibehalten. Dies gilt insbesondere für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Schüler- oder Elterndaten, den Umfang der Datenerhebung bei der Schulaufnahme oder die Verarbeitung von Schülerdaten auf privaten Endgeräten. Auch das Verbot, besondere außerunterrichtliche, insbesondere schul(zahn)ärztliche und schulpsychologische Maßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen automatisiert zu speichern, bleibt bestehen.
Dennoch besteht durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein gewisser Handlungsbedarf für die Schulen:
- Zukünftig muss jede Schule unabhängig von ihrer Größe einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
- Durch die Stärkung der Betroffenenrechte ist es erforderlich, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler darüber informiert werden, welche ihrer Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Hierzu bietet es sich an, bei der Schulaufnahme ein Informationsblatt auszuhändigen.