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So sind wir organisiert
Haus- und Nutzungsordnung
Vorspann: Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – wie im Schulgesetz – stets auf weibliche und männliche Personen.
Hausordnung § 1 Allgemeine Verhaltensregel
Wir alle (Schüler, Lehrer und Eltern) sind mitverantwortlich dafür, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen kann. Jeder von uns hat sich stets so zu verhalten, dass der Unterricht und andere Veranstaltungen der Schule nicht gestört und schulische Einrichtungen und das Eigentum anderer weder beschädigt noch verunreinigt werden. Alle bemühen sich, möglichst wenig Energie und Wasser zu verbrauchen und Müll zu vermeiden. Bei mutwilliger Zerstörung oder Verschmutzung kommt der Verursacher für den Schaden auf. Gesundheit und das Lernen der (Mit-) Schüler dürfen nicht beeinträchtigt werden.
§ 2 Regeln für den Ablauf des schulischen Alltags
2.1 Die Schüler halten sich bis zum Unterrichtsbeginn auf den Pausenhöfen auf. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Aufenthaltsräume bzw. ihre Klassenräume zu nutzen, sofern diese vom jeweiligen Klassenschlüsselbeauftragten geöffnet wurden.
2.2 Der Unterricht beginnt und schließt für alle Beteiligten pünktlich. Ist eine Klasse / ein Kurs zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrperson, so teilt der Klassen- / Kurssprecher dies dem Sekretariat mit. Vor Schulbeginn und am Ende jeder großen Pause gibt es zwei Minuten vorher einen Vorgong, der den baldigen Unterrichtsbeginn anzeigt.
2.3 Zu Beginn der großen Pausen gehen alle Schüler auf die Pausenhöfe. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen in dieser Zeit das Schulgelände nicht oder nur mit besonderer Erlaubnis (durch den Schulleiter, Klassen- / Kursleiter oder eine Aufsichtsperson) verlassen. Bei einem Wechsel des Unterrichtsraumes können Unterrichtsmaterialien bzw. die Schultaschen auf die Pausenhöfe mitgenommen werden, oder vor dem jeweiligen Raum abgelegt werden. Das Foyer und die Bibliothek sind auch in den Pausen für die Schüler der Stufen 5 bis 10 keine Aufenthaltsräume. Nur in der zweiten großen Pause besteht für alle die Möglichkeit, Anliegen bei Lehrern oder im Sekretariat vorzutragen.
2.4 Bei schlechter Witterung entscheidet die Schulleitung bzw. die Aufsicht, ob sich die Schüler während der Pausen in die Klassen- und Aufenthaltsräume begeben dürfen.
2.5 Am Ende der großen Pausen begeben sich die Schüler nach dem Vorgong zu ihren Klassen- bzw. Unterrichtsräumen. Jacken und Mäntel sollten in den Garderobenschränken der jeweiligen Klassenräume aufbewahrt werden.
2.6 Vor jedem Raumwechsel hat der Fachlehrer zu kontrollieren, dass die Schüler der Klasse / des Kurses den Raum säubern und aufräumen und dass er verschlossen wird. Die Räume sind so herzurichten, dass die Arbeit der Reinigungskräfte erleichtert und Energie gespart wird (Ausschalten von Beleuchtung, Schließen der Fenster…). Nach der letzten Stunde werden zusätzlich die Stühle auf die Tische gestellt.
2.7 Während der großen Pausen ist alles zu unterlassen, was die eigene Gesundheit bzw. die der Mitschüler oder Lehrer gefährden könnte, wie Raufen, Werfen von Gegenständen (auch von Schneebällen), das „Anlegen“ von Eisbahnen, Rollschuh und Skateboard fahren. Das Ballspielen ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt (Beachvolleyballfeld und Kleinspielfeld).
2.8 Die Reinigung der Pausenhöfe und Flure sowie der Aufenthaltsräume erfolgt nach einem dafür vorgegebenen Hofreinigungsplan, der alle Klassen berücksichtigt. Für die Einteilung der Gruppen sorgt der Klassenleiter, für die ordnungsgemäße Durchführung der Fachlehrer der 5. Stunde. Die einzelnen Schüler entbindet diese Regelung nicht von ihrer Verpflichtung, das Schulgebäude sauber zu halten. Für die Aufenthaltsräume existiert ein separater Reinigungsplan. Alles weitere (z.B. auch das Musikhören) regelt die Benutzerordnung für die Aufenthalts- und Arbeitsräume. Die Erfüllung der Reinigungspflicht der Oberstufe wird durch den Hausmeister kontrolliert. Der Reinigungsdienst soll so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein.
2.9 Die Bibliothek und der Bereich des Biotops sind Arbeitsplätze und Ruhezonen. Das Biotop ist ausschließlich zur Erholung und Entspannung gedacht. Tische und Stühle sind nach Gebrauch wieder unter das Vordach der Bibliothek zu stellen. Ferner ist das Betreten des Teichufers untersagt, da Folien beschädigt werden könnten.
2.10 Die Schulveranstaltungen (wie Schulgottesdienst, Sportunterricht auf entfernten Anlagen, Nachmittagsunterricht usw.) und die direkten Wege dorthin und zurück sind gegen Unfall versichert. Die Klassen 5 bis 7 werden auf dem Weg zu solchen Veranstaltungen der Schule von einer Lehrperson beaufsichtigt. Bei Randstunden entfällt die Begleitung auf dem Hin- oder Rückweg.
2.11 Auswärtigen Schülern stehen bis zur Abfahrt ihrer Verkehrsmittel Aufenthalts- oder Arbeitsräume (auch Klassenräume) und das Schulgelände zur Verfügung. Für Schüler, die die DB nutzen, endet die sechste Stunde fünf Minuten früher.
2.12 Kinder, deren Eltern das vorzeitige Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet haben, müssen sich in den dafür vorgesehenen Räumen aufhalten.
2.13 Es dürfen keine Mittel und Gegenstände mitgeführt werden, welche die Ordnung des Schulbetriebs stören und die Sicherheit von Mensch und Material gefährden könnten. Dinge dieser Art müssen dem Lehrer ausgehändigt werden. Die Sicherstellung wird den Erziehungsberechtigten von der Schulleitung mitgeteilt.
2.14 Aushänge an der Schule müssen von der Schulleitung, SV-bezogene Aushänge vom Schülersprecher genehmigt werden.
2.15 Handys und andere Telekommunikationsmittel sowie private Tonabspielgeräte aller Art müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. (Siehe auch: Handymerkblatt) Vor mehrstündigen Klassen- und Kursarbeiten sind Handys auf Verlangen dem Lehrer abzugeben. Wer dem nicht nachkommt, begeht einen Täuschungsversuch!
§ 3 Genussmittel in der Schule
Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sind auf dem Schulgelände untersagt.
§ 4 Regeln für den Fahrzeugverkehr auf dem Schulgelände
4.1 Der Parkplatz der Schule ist in der Hauptunterrichtszeit (8.00 bis 12.00 Uhr) ausschließlich für Fahrzeuge von Bediensteten, Lehrern und Gästen des Gymnasiums reserviert.
4.2 Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abzustellen. Nur dort genießen sie Versicherungsschutz. Motorisierte Zweiräder sind nur auf den dafür gekennzeichneten Parkplätzen (an der Sporthalle) abzustellen. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten!
4.3 Zweiräder sind vom Schulhof fernzuhalten. Ausnahmen (z.B. im Rahmen des Fahrradprojektes) genehmigt der Schulleiter.
4.4 Die Pausenhöfe und die Freiräume um die Sporthalle dürfen nicht als Park- oder Abstellflächen für Autos oder Zweiräder benutzt werden. Ausnahmegenehmigungen werden von der Schulleitung erteilt.
4.5 Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, im Bereich des Haupteingangs und der Einfahrt zum Schulparkplatz anzuhalten.
§ 5 Schlussbestimmungen
5.1 Folgende Ordnungen sind nach ihrer offiziellen Mitteilung Bestandteil der Hausordnung: Die Alarmordnung, die Bibliotheksordnung und die Benutzerordnungen für Aufenthalts- und Arbeitsräume (Computerraum, Sporthalle, Beachvolleyball-Anlage, Kleinspielfeld und die naturwissenschaftlichen Räume sowie das Handymerkblatt).
5.2 Notwendige Änderungen der Hausordnung werden in ausreichender Weise bekannt gegeben.
5.3 Die Hausordnung wird zusammen mit der Alarmordnung zu Beginn eines jeden Schuljahres den Klassen und Kursen mitgeteilt und mit ihnen besprochen. Beide Ordnungen sind in allen Klassen- und Fachräumen für alle stets lesbar auszuhängen.
5.4 Verstöße gegen die Hausordnung werden angemessen geahndet.
Bad Neuenahr – Ahrweiler, den 28. Mai 2008